Entsendung

Entsendung von Arbeitnehmern nach Belgien

Unternehmen, deren Sitz sich außerhalb Belgiens befindet, können vorübergehend Arbeitnehmer dorthin entsenden, wobei sie die in Belgien geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen einhalten müssen.

Weitere Auskünfte zu den Bestimmungen, die ein Arbeitgeber für die Entsendung seiner Mitarbeiter nach Belgien (link is external) beachten muss, finden Sie auf der Website des FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung.

Formalitäten

Wenn ein ausländischer Arbeitgeber (oder dessen Bevollmächtigter) einen Arbeitnehmer nach Belgien entsenden will, muss er die elektronische sogenannte Limosa-Erklärung abgeben.

Bestimmte Arbeitnehmer sind aufgrund der Art oder der kurzen Dauer ihres Arbeitsaufenthalts in Belgien hiervon freigestellt. Dies gilt beispielsweise für Künstler, Diplomaten, für internationale Transporte oder für die Teilnahme an wissenschaftlichen Kongressen.

Weitere Auskünfte zur vorgeschriebenen Limosa-Erklärung (link is external) finden Sie auf dem Portal der Sozialen Sicherheit.

Kontaktstelle in Belgien

Das belgische Verbindungsbüro (link is external) ist der erste Ansprechpartner für ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Belgien entsenden wollen, oder für entsendete ausländische Arbeitnehmer. Sie erhalten dort Informationen zur Arbeitsaufnahme in Belgien und werden an die zuständigen Stellen verwiesen.

Weitere Informationen über die Entsendung von Arbeitnehmern (Französisch-Niederländisch-Englisch)