Berufe, für die in Belgien Berufsqualifikationen erforderlich sind

In Belgien müssen Sie für einiger Berufe den Nachweis der Berufsqualifikationen erbringen. Ausbildungstitel und/oder Berufserfahrung gelten als Nachweis für Ihre Berufsqualifikationen.

Im Folgenden finden Sie:

Die Richtlinie 2005/36 sieht das System einer Europäische Berufskarte vor, um die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu erleichtern und zu beschleunigen, indem das Herkunftsland verschiedene Abschnitte des Verfahrens übernimmt.

Um eine Berufskarte für einen bestimmten Beruf einzuführen, muss der betroffene Berufssektor einen Antrag stellen. Dieser muss durch die Kommission genehmigt werden. Die Berufskarte ist nicht zwingend erforderlich, um Ihre Berufsqualifikationen nachzuweisen.

Wenn Sie sich für die Berufskarte entscheiden, müssen Sie zuerst mit der zuständigen Behörde in Ihrem Herkunftsland Kontakt aufnehmen.

Für jeden Beruf finden Sie:

  • die Kontaktdaten der befugten Behörde;
  • die Kontaktdaten des Ansprechpartners bei der befugten Behörde;
  • einen Link zur Homepage der befugten Behörde, auf der Sie Informationen zum Verfahren für den Zugang zum Beruf finden (Belege für den Nachweis der Berufsqualifikationen, Antragsmodalitäten, ...).

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Beratungszentrum.

Beratungszentrum
FÖD Wirtschaft, K.M.B., Mittelstand und Energie
Direction générale Politique des P.M.E. - Service Professions intellectuelles et Législation
North Gate- 4e étage
Bd du Roi Albert II, 16
1000 Bruxelles
Tél.: +32 (0)2 277 93 91
Email: BE_ASSIST@economie.fgov.be