Ihre Firma gründen

Wenn Sie in Belgien eine Firma gründen wollen, müssen Sie bestimmte Formalitäten erfüllen. Die wichtigsten hiervon sind nachstehend aufgezählt:

  • Gründung der Gesellschaft
  • Registrierung bei der Zentralen Unternehmensdatenbank 
  • Beantragung einer MwSt.-Nummer
  • Mitgliedschaft bei einer Sozialversicherungskasse
  • Anmeldung als Arbeitgeber
  • Anmeldung bei Einstellung eines (ersten) Arbeitnehmers
     

    Sie können diese Formalitäten bei den zuständigen Stellen bzw. Behörden elektronisch (online) vornehmen oder sich an einen zentralen Unternehmensschalter wenden (fr). Im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie sind es in Belgien die Unternehmensschalter, die als zentrale Anlaufstelle fungieren. Sie können sich für sämtliche benötigten Genehmigungen oder Zulassungen an diese Unternehmensschalter wenden.


    Berufliche Qualifikation

    In Belgien dürfen bestimmte Berufe nur mit der entsprechenden Berufsqualifikation ausgeübt werden. Die Richtlinie 2005/36/CE sieht eine gegenseitige Anerkennung der beruflichen Qualifikationen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums vor.


    Zulassung und Genehmigung

    Was die entsprechenden Zulassungs- und Genehmigungsvoraussetzungen für die Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit in Belgien anbelangt, können Sie die Webseite start.business.belgium.be konsultieren.


    Befristete und gelegentliche Leistungen in Belgien ohne Niederlassungsgründung

    Der Dienstleistungsrichtlinie zufolge können Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in einem anderen Mitgliedstaat befristete und gelegentliche Leistungen erbringen, ohne dort niedergelassen zu sein. Das Aufnahmeland befindet von Fall zu Fall über den befristeten und gelegentlichen Charakter der Leistung, wobei insbesondere die Dauer der Leistung, ihre Häufigkeit und Periodizität sowie die Kontinuität gewürdigt werden.

    Unter bestimmten Voraussetzungen brauchen Sie keine berufliche Qualifikation nachzuweisen.

    Die Ausübung bestimmter Tätigkeiten kann an die Erteilung einer Zulassung bzw. Genehmigung gebunden sein, wobei dies auch für befristete und gelegentliche Dienstleistungen gilt. Hierzu können Sie können Sie die Webseite start.business.belgium.be konsultieren.

  • Sie können sich übrigens auch stets an einen Unternehmensschalter wenden (fr), wo Sie alle erforderlichen Informationen erhalten und bei Ihren Formalitäten bezüglich der Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit unterstützt werden.