Wenn Ihr Unternehmen selbstständig und gewohnheitsmäßig vom Mehrwertsteuergesetzbuch erfasste Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt, ist sie MwSt.-pflichtig.
Auch ausländische Mehrwertsteuerpflichtige müssen ihre MwSt.-Nummer angeben, wenn sie in Belgien vom Mehrwertsteuergesetzbuch erfasste Tätigkeiten ausführen.
Hier können Sie Ihre MwSt.-Nummer beantragen:
- bei einer Dienststelle der MwSt.-Verwaltung. Vor Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit müssen Sie das Antragsformular auf eine MwSt.-Identifikation (604A) ausfüllen und beim für Sie zuständigen MwSt.-Amt einreichen (kostenlos)
- einem Unternehmensschalter (fr) (gebührenpflichtig)
Weitere Informationen:
Kontaktstelle des Föderalen Öffentlichen Diensts Finanzen