Mitgliedschaft bei einer Sozialversicherungskasse

Selbstständige Erwerbstätige haben einen eigenen Rechststatus mit einer besonderen Sozialversicherungsregelung. In diesem Rahmen müssen sie sich einer Sozialversicherungskasse für Selbstständige ihrer Wahl anschließen und vierteljährlich ihre Sozialbeiträge abführen.

Sie können sich direkt selbst bei einer Sozialversicherungskasse anmelden oder dies an einem zentralen Unternehmensschalter (fr) erledigen lassen.

 

Weitere Informationen :
Kontaktstelle des Landesinstituts der Sozialversicherungen für Selbstständige (INASTI)