Wenn ein Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigen will, muss es bestimmte Auflagen erfüllen. Dazu zählen insbesondere gewisse Verwaltungsformalitäten im Rahmen der Sozialgesetzgebung.
Sie müssen sich beim Landesamt für soziale Sicherheit (LSS) als Arbeitgeber anmelden :
- Sie können dies online über die WIDE-Anwendung erledigen
- oder an einem Unternehmensschalter (fr) vornehmen lassen.
Weitere Informationen :
Kontaktstelle Landesamt für soziale Sicherheit (LSS)